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Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz der Bundesrepublik vom 01. Januar 2001 regelt die gesetzlichen Pflichten, um Infektionskrankheiten beim Menschen zu verhüten und zu bekämpfen. Es hat somit hauptsächlich präventiven Charakter. Die Maßnahmen dienen dem Ziel, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre weitere Verbreitung zu verhindern bzw. übertragbare Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen. Dazu zählt die gesetzliche Meldepflicht, die möglicherweise notwendige Isolierung des Kranken, die Quarantäne eventueller infizierter Menschen sowie Desinfektionsmaßnahmen.