Räumliche Anforderung an den Aufbereitungsraum
Die räumlichen Anforderungen an den Aufbereitungsraum sollten Bestandteil des individuellen Hygieneplans sein. In diesem Handbuch schreibt man die baulich-funktionelle und organisatorische Ausgangssituation sowie potentielle Infektionsrisiken in der einzelnen Arztpraxis fest. Bezogen auf den Aufbereitungsraum gilt grundsätzlich die klare Trennung zwischen unreinem und reinem Bereich; letzterer bleibt ausschließlich den gereinigten und desinfizierten Medizinprodukten vorbehalten. Auch eine Beschilderung an der Tür, die nur Praxismitarbeitern den Zutritt erlaubt, gehört zu den Anforderungen.
Stehen in der Arztpraxis Neu-, Zu- und Umbauten an, ist ein Aufbereitungsraum mittlerweile obligatorisch.