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Sterilgutlagerung

Bis man sterile Instrumente am Patienten anwendet, müssen sie keimdicht verpackt sein, um die Sterilität aufrecht zu erhalten. Auch der Verpackungsvorgang selbst, beispielsweise anhand eines Durchlaufsiegelgeräts, muss zuverlässig reproduzierbar und damit rechtssicher sein. Eine geschützte Lagerung des Sterilguts, die Korrosionsschäden verhindern kann, muss staubarm, trocken und frei von Temperaturschwankungen sein. Auf diese Weise entsteht ein möglicher Lagerungszeitraum von sechs Monaten und mehr. Detaillierte Angaben dazu macht die DIN EN 868 und die DIN 58 953 (Tab. 1).