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Chargendokumentation

Jeder Durchlauf in der Instrumentenaufbereitung muss mit einer dokumentierten Freigabe – einer Chargendokumentation – abschließen, um den Anforderungen des Robert-Koch-Institutes zu entsprechen. Und nur fach- und sachkundige sowie autorisierte Personen dürfen die Aufbereitung überhaupt durchführen und im Anschluss dokumentieren. Das können sowohl Praxisbetreiber (m/w/x) wie auch qualifizierte Praxismitarbeiter (m/w/x) sein. Bei Letzteren ist eine Weiterbildung zum Hygienebeauftragten (m/w/x) Voraussetzung.