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Chargenrückverfolgung für Materialien

Das Medizinproduktegesetz verlangt auch von niedergelassenen Ärzten (m/w/x), dass sie bei justiziablen Vorwürfen den Nachweis für korrekte Hygienemaßnahmen erbringen können. Das umfasst auch die Instrumentenaufbereitung. Dank der Chargendokumentation eines RDGs lässt sich der Instrumenteneinsatz einfach rückverfolgen und der verlangte Nachweis erbringen. Hierfür sind in der Facharztpraxis Barcodes an den Instrumenten keine Voraussetzung.