Qualitätsmanagement (QM)
Niedergelassene Vertragsärzte und –zahnärzte haben die gesetzliche Pflicht, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.Sie dürfen dabei bestehende QM-Systeme verwenden, müssen sie aber individuell auf Gegebenheiten und Bedürfnisse von Patienten, Praxisleitung und –mitarbeitern anpassen.