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Aufbereitung von Medizinprodukten

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), das Robert-Koch-Institut (RKI) sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel haben gemeinsam die Empfehlung zu „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ herausgegeben. Darin sind Standards formuliert, anhand derer sich Medizinprodukte regelkonform gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§4 Abs. 2 MPBetreibV) aufbereiten lassen. Das schließt die Instrumentenaufbereitung ein, die, kontaminiert mit Krankheitserregern, Ursache von Infektionen sein können.