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Dokumentationspflicht

Fachärzte (m/w/x) unterliegen der Pflicht, Feststellungen und getroffene Maßnahmen während der Ausübung ihres Berufes zu dokumentieren. Ihnen muss die Patientendokumentation ermöglichen, jede einzelne Behandlung nachzuvollziehen und Auskünfte sowie Bescheinigungen zu erteilen. Bezogen auf den Patienten gewährleistet die Dokumentationspflicht eine sachgerechte Behandlung und dient daher therapeutischen Belangen.