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Hygieneplan

Ein Praxisinhaber ist verpflichtet, einen Hygieneplan sowie interne Arbeitsanweisungen vorzuhalten. Hierfür haben der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin und die Bundeszahnärztekammer einen Rahmenhygieneplan entwickelt. Dieser Rahmenhygieneplan muss auf Ihre individuellen Praxisgegebenheiten übertragen und in Ihren praxisspezifischen Hygieneplan umgesetzt werden. Weitere Informationen und den aktuellen Rahmenhygieneplan entnehmen Sie bitte hier.