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Medizinproduktebuch

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung verlangt von jedem Praxisbetreiber, ein Medizinproduktebuch zu führen (§12 der MPBetreibV). Hier sind alle Daten zu den in der Praxis betriebenen Medizinprodukten zu dokumentieren. Das betrifft zunächst technische Angaben wie Seriennummer, Funktionsprüfung oder Ergebnisse von sicherheitstechnischen Kontrollen. Darüber hinaus muss man die eingewiesenen Personen mit Datum sowie alle Prüfungen und Vorkommnisse dokumentieren. Das Medizinproduktebuch muss allen Anwendern in der Arztpraxis während der Arbeit zugänglich sein.