Hygieneplan
Der Hygieneplan legt schriftlich fest, wie eine Einrichtung Infektionen vorbeugt: wer was wann womit reinigt, desinfiziert und aufbereitet. Für viele medizinische Einrichtungen, darunter Arzt- und Zahnarztpraxen, schreibt das Infektionsschutzgesetz (§ 23 IfSG) vor, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen.
Typische Inhalte sind Händehygiene, Flächendesinfektion, Umgang mit Abfällen, Personalschutz sowie die Aufbereitung von Medizinprodukten mit Arbeitsanweisungen für jeden Schritt. Gute Hygienepläne sind konkret: Sie nennen Produkte, Konzentrationen, Einwirkzeiten und Verantwortliche.
Der Hygieneplan ist kein einmaliges Dokument. Er sollte regelmäßig überprüft und bei Änderungen angepasst werden, etwa wenn ein neues Gerät eingeführt wird. Bei einer Begehung wird er häufig als Erstes angefordert.
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Verwandte Begriffe: Wischdesinfektion · Aufbereitungsraum · KRINKO
