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Qualitätsmanagement (QM)
Im ambulanten Bereich besteht die gesetzliche Pflicht, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Sie gilt für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und medizinische Versorgungszentren (MVZ). Sie dürfen dabei bestehende QM-Systeme verwenden, müssen sie aber individuell auf Gegebenheiten und Bedürfnisse von Patienten, Praxisleitung und –mitarbeitern (m/w/x) anpassen. Die gesetzliche Grundlage benennt das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), detailliert aufgeführt beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin; mehr via Link.
Link: https://www.aezq.de/aezq/kompendium_q-m-a/13-rechtlicher-rahmen-des-qualitaetsmanagements/#
